Schwerpunkte
Nachhaltigkeit
Die rechtliche Integration von Nachhaltigkeit in wirtschaftliche Strukturen gewinnt angesichts ökologischer, sozialer und globaler Herausforderungen zunehmend an Bedeutung. Im Zentrum steht die Frage, wie durch das Steuer- und Wirtschaftsrecht ein Ordnungsrahmen geschaffen werden kann, der ökonomische Leistungsfähigkeit mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Gerechtigkeit in Einklang bringt.
Im Steuerrecht rückt die Ausgestaltung steuerlicher Anreizsysteme zur Förderung nachhaltigen Verhaltens in den Fokus. Zu analysieren sind unter anderem die Effektivität ökologisch motivierter Steuervergünstigungen, die rechtliche Ausgestaltung von CO₂-Bepreisung und Umweltabgaben sowie die Einbettung von Nachhaltigkeitszielen in bestehende Abgaben- und Lenkungssysteme. Auch steuerliche Aspekte der nachhaltigen Unternehmensfinanzierung, etwa im Bereich Green Finance und ESG-bezogener Steuerinstrumente, bedürfen einer systematischen rechtlichen Bewertung. Zusätzlich werfen neue Unternehmensformen mit nachhaltiger Zielsetzung – wie etwa gemeinwohlorientierte oder hybride Organisationsstrukturen – Fragen der steuerlichen Behandlung, Gemeinnützigkeit und Transparenz auf.
Im Wirtschaftsrecht stehen nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Gesellschaftsrecht, im Mittelpunkt. Hierzu zählen die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in die Unternehmensstrategie, die Erweiterung der Geschäftsleiterpflichten um Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattungspflichten. Zudem gewinnen regulatorische Initiativen wie die EU-Taxonomie-Verordnung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zunehmend an Bedeutung für die rechtliche Strukturierung unternehmerischen Handelns. Gesellschaftsrechtlich stellt sich insbesondere die Frage, wie Nachhaltigkeit als Unternehmenszweck in Satzung, Unternehmensverfassung und Organverantwortung verankert werden kann.
Die rechtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Entwicklungen zielt auf die Schaffung eines kohärenten rechtlichen Ordnungsrahmens, der nachhaltiges Wirtschaften nicht nur ermöglicht, sondern aktiv fördert – ohne dabei die Prinzipien der Rechtssicherheit, der Wettbewerbsneutralität und der ökonomischen Rationalität aus dem Blick zu verlieren.

