Schwerpunkte
Verfassungsrecht
Das Wirtschafts- und Steuerrecht ist in besonderem Maße durch verfassungsrechtliche Vorgaben geprägt. Die verfassungsrechtliche Fundierung bildet nicht nur den normativen Rahmen für gesetzgeberisches Handeln, sondern setzt auch inhaltliche Leitplanken für die Ausgestaltung wirtschaftlicher und steuerlicher Regelungen. Im Fokus stehen dabei Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Gleichheit vor dem Gesetz, des Vertrauensschutzes sowie der grundrechtlichen Freiheitsräume.
Im Steuerrecht kommt der verfassungsrechtlichen Kontrolle eine zentrale Bedeutung zu. Die Prinzipien der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, der allgemeinen Gleichheit (Art. 3 GG) und des rechtstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes begrenzen die steuerpolitische Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Besondere Herausforderungen ergeben sich bei der Einführung neuer Steuerarten, bei der Umgestaltung von Bemessungsgrundlagen oder bei der Abwälzung steuerlicher Lasten auf bestimmte Gruppen. Auch die zunehmende Digitalisierung der Steuererhebung sowie automatisierte Risikoprüfungen werfen verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und rechtsstaatliche Verfahren auf.
Im Wirtschaftsrecht stehen verfassungsrechtliche Vorgaben vor allem im Spannungsverhältnis zwischen Privatautonomie und staatlicher Regulierung. Das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG), Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) sowie das Sozialstaatsprinzip bilden die maßgeblichen Bezugspunkte für die rechtliche Bewertung wirtschaftslenkender Eingriffe. Besonders relevant sind verfassungsrechtliche Maßstäbe bei der Regulierung von Unternehmensorganisation, bei Eingriffen in Marktstrukturen oder bei Maßnahmen zur Durchsetzung nachhaltiger und sozialer Unternehmensziele. Auch die verfassungsrechtliche Legitimation europäischer und internationaler Regulierungsmaßnahmen im Wirtschaftsrecht gewinnt im Kontext der Globalisierung zunehmend an Bedeutung.
Die Analyse verfassungsrechtlicher Grundlagen im Wirtschafts- und Steuerrecht ermöglicht eine systematische Bewertung gesetzgeberischer Spielräume und begrenzt staatliches Handeln durch normative Bindungen. Ziel ist ein rechtlicher Rahmen, der wirtschaftliche Entwicklung mit rechtlicher Stabilität, Gerechtigkeit und freiheitlichen Grundstrukturen in Einklang bringt.

