Lehre

Steuerliches Verfahrensrecht

Das steuerliche Verfahrensrecht regelt die Durchführung und Kontrolle der Besteuerung durch Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) als steuerliches Grundgesetz und der Finanzgerichtsordnung (FGO) als verfahrensrechtliche Grundlage des gerichtlichen Rechtsschutzes in Steuersachen. Die systematische Analyse dieser Normen ermöglicht ein vertieftes Verständnis der rechtlichen Struktur der Steuerrechtsdurchsetzung sowie der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen innerhalb des Steuerrechts.

Die Abgabenordnung strukturiert als formelles Steuerrecht das Verwaltungsverfahren im Bereich der Steuern vom Erlass bis zur Vollstreckung. Die verfahrensrechtlichen Regelungen reichen von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§§ 16 ff. AO) über die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen (§§ 90 ff. AO), die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden (§ 88 AO), bis hin zur Festsetzung (§§ 155 ff. AO), Bekanntgabe (§§ 122 ff. AO), Korrektur (§§ 172 ff. AO) und Durchsetzung (§§ 249 ff. AO) von Steueransprüchen. Im Zentrum steht das Legalitätsprinzip (§ 85 AO), das die Pflicht der Finanzbehörden zur vollständigen und gleichmäßigen Besteuerung begründet.

Besonderes Augenmerk liegt auf den Grundsätzen des steuerlichen Verfahrensrechts, insbesondere dem Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO), dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, dem Vertrauensschutz (z. B. im Rahmen des § 176 AO) sowie den Regeln zur Offenbarungspflicht, Schätzungsbefugnis (§ 162 AO) und zur Behandlung von Steuererklärungen als Willenserklärungen im Verwaltungsverfahren. Die Systematik der steuerlichen Nebenleistungen (§§ 3, 233–237 AO), das Verfahren bei steuerstrafrechtlichen Sachverhalten (z. B. Selbstanzeige gem. § 371 AO) sowie das Einspruchsverfahren (§§ 347 ff. AO) bilden weitere Schwerpunkte.

Flankiert wird das Verwaltungsverfahren durch das Rechtsschutzsystem der Finanzgerichtsordnung (FGO). Dieses regelt die verfahrensrechtlichen Grundlagen des finanzgerichtlichen Verfahrens als spezialisiertes öffentlich-rechtliches Streitverfahren im Instanzenzug. Im Mittelpunkt steht die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 40 FGO) als zentrale Klagearten im Steuerrecht. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Klagebefugnis, der Vorbehalt der vorherigen Durchführung des Einspruchsverfahrens sowie die Fristenkontrolle, sind dogmatisch klar strukturiert, aber praktisch von erheblicher Bedeutung.

Die gerichtliche Überprüfung der Steuerbescheide folgt dem Grundsatz der vollständigen Rechtmäßigkeitskontrolle (§ 100 FGO), wobei das Gericht regelmäßig an die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt seiner Entscheidung anknüpft. Die Besonderheiten des finanzgerichtlichen Verfahrens – wie die eingeschränkte Amtsermittlungspflicht, der Untersuchungsgrundsatz (§ 76 FGO), die Aufklärungsrüge oder der Ausschluss neuer Tatsachen in bestimmten Instanzen – bilden wesentliche Themen der Verfahrensdogmatik. Auch einstweiliger Rechtsschutz (§§ 69, 114 FGO), die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 FGO) und die Bindungswirkung von Urteilen (§ 110 FGO) sind elementare Instrumente effektiven Rechtsschutzes.